Förderung

Fenster-Förderungen BEG: Profitieren Sie vom neuen Programm

Sie möchten Ihr Eigenheim energieeffizienter gestalten, das Klima schützen und attraktive Förderungen erhalten? Das wird jetzt einfacher: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit werden die Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengelegt.

Die gute Nachricht für Sie: Wenn Sie zur Nachhaltigkeit beitragen, werden Sie belohnt. Die KfW nennt ein Beispiel: Sie erhalten bis zu 75.000 Euro Zuschuss, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus sanieren und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn Sie für Ihr Wohngebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und vollständig umsetzen.

20 % Zuschuss für Ihren Fenstertausch bzw. Ihre Fenstersanierung

Es lohnt sich für Sie ebenfalls, für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie den Fenstertausch die Förderung zu beanspruchen. Moderne Kunststofffenstersysteme wie KÖMMERLING 76 oder KÖMMERLING 88 in Verbindung mit entsprechender Verglasung weisen die förderfähige Wärmedämmung auf.

Das Ziel der BEG-Förderung ist es, bessere und einfachere Anreize für energieeffizientes Bauen, Renovieren und Sanieren zu schaffen. Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2050 den Energiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 senken. Denn rund 25 Prozent des CO2-Ausstoßes werden durch die jetzige Energieversorgung von Gebäuden verursacht.

Von der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren:

  • Wohngebäude, wie Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
  • Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
  • Energetische Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

 Das Wichtigste in Kürze:

  • Das BEG vereinheitlicht Förderungen von KfW und BAFA
  • Vereinfachtes Antragsverfahren (z.B. ein Formular für Förderung und Energieberater)
  • 20 Prozent Zuschuss für Ihre Fenstermodernisierung sowie zahlreiche weitere energetische Sanierungsmaßnahmen
  • Sie benötigen einen zertifizierten Energie-Berater.

Was Sie bei der Sanierung Ihres bestehenden Gebäudes wissen müssen

Ihre Immobilie muss mindestens 5 Jahre alt sein

Ihre Sanierung wird gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Erst Förderung beantragen, dann Vorhaben starten

Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf den Websites von KfW und BAFA.

Expertin/Experte für Energieeffizienz ist Pflicht

Für die Fachplanung und Baubegleitung Ihres Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Die Kosten für die Experten werden mit 50 % (max. 5.000 €, statt wie bisher max. 4.000 €) bezuschusst.

5 % Extrazuschuss mit einem Sanierungsfahrplan

Wenn Sie mit Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, steigt Ihr Zuschuss um 5 %. Mit dem Fahrplan können Sie in einem Zeitraum von bis zu 15 Jahren, Schritt für Schritt Ihre Immobilie sanieren lassen, um die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen.

Foerderung-sparen

Ihre Förderungen für einzelne energetische Maßnahmen

Wenn Sie Ihr Eigenheim bzw. Wohngebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss für Ihren Kredit. Das heißt, Sie können Ihren Kredit schneller tilgen. Die Förderung trägt den Namen "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Mindestinvestition 2.000 Euro, maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit

Um einen Tilgungszuschuss zu erhalten, muss Ihre förderfähige Mindestinvestition 2.000 Euro (Brutto) betragen. Der Fördersatz beträgt 20 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Die obere Grenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden ist bei 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.

Maßnahmen & Tilgungszuschüsse

  • Wände, Dachflächen, Keller- und Geschoss­decken dämmen – 20% Zuschuss
  • Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern – 20% Zuschuss
  • Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern – 20% Zuschuss
  • Lüftungsanlagen einbauen – 20% Zuschuss
  • Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen – 20% Zuschuss

Lassen Sie sich kompetent beraten

Das neue Förderprogramm ist umfangreich. Es bietet zahlreiche Möglichkeiten für Neubau, Bestandsbauten und Einzelmaßnahmen, erleichtere Antragsstellung und unterschiedliche Kredite sowie Zuschüsse. Ihr/e Energieexperte/in, Ihr Fensterbaufachbetrieb der KÖMMERLING Fenster-Profis, Ihre Bankberater/in sind kompetente persönliche Ansprechpartner.

Weiterführende Informationen zur BEG

Einen kompletten und gut strukturieren Überblick erhalten Sie auf den Websites von KfW und BAFA.

koemmerling-foerderung-steuern

Auch möglich: 20 % Steuerersparnis durch steuerliche Förderung

Nicht nur die KfW und BAFA bieten attraktive Förderungen. Sie können auch erhebliche Steuern sparen. Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Klimaschutzprogramms die energetische Gebäudesanierung steuerlich. Damit können Sie neben den Lohnkosten auch die Materialkosten Ihrer energetischen Fenstersanierung von der Steuer absetzen.

Unbürokratisch ohne vorherige Antragsstellung

Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten von bis zu € 200.000,-- (also max. € 40.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Diese Fördermöglichkeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie sehr unbürokratisch ist und ohne vorherige Antragsstellung möglich ist. Sie dürfen für Ihre Sanierungsmaßnahme allerdings keine Zuschüsse oder Fördermittel bei der KfW bzw. BAFA beantragt haben.