Sicherheit

Förderungen für Einbruchschutz.

Die wichtigsten Fakten

Welche Förderungen kann ich erhalten? Die wichtigsten Fakten, wie Sie Geld erhalten

Einbruchhemmende Maßnahmen werden vom Staat gefördert. Sie müssen allerdings vor
Beginn Ihrer Maßnahmen die Fördermittel beantragen. Wir haben für Sie die wichtigsten
Informationen zusammengestellt: welche Maßnahmen werden gefördert und in welcher
Höhe.

  • Welche Förderungen kann ich erhalten?
    Wenn Sie Ihre Türen und Fenster einbruchsicher machen, schaffen Sie damit mehr Sicherheit für Ihre Familie. Die gute Nachricht: Einbruchhemmende Maßnahmen werden z.B. vom Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Doch Sie müssen Ihren Antrag vor Baubeginn stellen. Darüber hinaus können Sie die Lohnkosten des Handwerkbetriebs steuerlich geltend machen. Ihr Fensterbaufachbetrieb in Ihrer Nähe unterstützt Sie bei der Beantragung.
  • Welche Steuervorteile kann ich erzielen?
    Sie können pro Jahr bis zu 6.000,00 Euro Lohnkosten für Handwerksleistungen direkt von Ihrer Steuer absetzen. 20 Prozent der Kosten werden Ihnen als Steuerbonus erstattet. Das heißt, Sie können bis zu 1.200,00 Euro vom Staat zurückerhalten.
  • Mit welcher Förderung kann ich rechnen?
    Die Förderung beträgt zwischen 50,00 Euro und 1.600,00 Euro pro Wohneinheit. Sie ist abhängig von Ihrer Investitionssumme – dazu zählen Handwerks- und Materialkosten.
  • Bekomme ich die Förderung?
    Wenn Sie in einbruchhemmende Maßnahmen für Ihr Haus investieren, können Sie die Förderung in Anspruch nehmen. Sie müssen die Förderung vor dem Umbau beantragen. Außerdem müssen Sie ein Fachunternehmen beauftragen und mindestens 500,00 Euro investieren. Nur dann sind Sie förderberechtigt.
Loft Altbau Design

Welcher Einbruchschutz wird vom Staat gefördert?

  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Sicherheitssysteme wie Bild- und Gegensprechanlagen oder Bewegungsmelder

Achten Sie beim Kauf von neuen Fenstern, Fenstertüren und Türen auf die angegebenen Widerstandsklassen (RC). Förderfähig im Programm „Energieeffizient sanieren“ sind Fenster, Balkon- und Terrassentüren ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.

Einbruchhemmende Fenster sind in Widerstandsklassen eingeteilt, die das Kürzel RC
tragen. RC steht für Resistance Class und basiert auf der europäischen Prüfnorm EN 1627. Hier ist festgelegt, wie lange die unterschiedlichen Bauteile bei einem Einbruchversuch standhalten müssen. Berücksichtigt werden unter anderem Tätertypen und Einbruchwerkzeuge. Neben dem Material und der Konstruktion des Bauteils wird auch die Montage und die Beschaffenheit der Wand mit in die RC-Abstufung einbezogen. Für leicht zugängliche Fenster und Fenstertüren sollte mindestens RC2 geprüfte Bauelemente eingebaut werden.

umlaufende Verriegelung Sicherheit

Sicherheit

Welche Unterschiede haben Widerstandsklassen (RC)?

Sie wünschen sich mehr Sicherheit und möchten wissen, wie die Techniken funktionieren und welche für Sie relevant sind? Wir erklären Ihnen die Sicherheitsfeatures für Ihr Fenster in Bild und Video. Ganz einfach und verständlich. Damit Sie beim Fensterkauf wissen, worauf es ankommt.

Neuer Steuerbonus ab 2020: Bis zu 20% Erstattung bei energetischer Sanierung

Vielleicht ist es für Sie profitabler gleichzeitig mit dem Einbruchschutz eine energetische Sanierung vorzunehmen. Durch den Austausch alter Fenster gegen moderne Energiespar-Fenster gibt es ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 einen neuen, attraktiven Steuerbonus – alternativ zur KfW-Förderung. Damit können 20 Prozent Ihrer Aufwendungen verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden. Gefördert werden Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen.

Das Portal energie-fachberater.de beschreibt die Rahmenbedingungen so: Insgesamt sind Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 200.000,00 Euro je Haus bzw. Wohnung förderfähig. Von der Steuer abgesetzt werden können Einzelmaßnahmen wie Dachdämmung, Fassadendämmung, die Erneuerung der Fenster oder Haustür sowie die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen (wenn diese älter als zwei Jahre sind).

Von der Steuerschuld abgezogen werden können 20 Prozent der Aufwendungen verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr (maximal 14.000,00 Euro) und 6 Prozent im dritten Jahr (maximal 12.000,00 Euro). Insgesamt sind Sanierungskosten in Höhe von 200.000,00 Euro je Haus bzw. Wohnung förderfähig. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass Haus oder Wohnung bei der Durchführung der energetischen Sanierung älter als zehn Jahre sind, maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung. Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem begünstigten Objekt in Anspruch genommen werden, der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 40.000,00 Euro.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sanierungsmaßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde.Die Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn das ausführende Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Finden Sie hier Ihren passenden Fachbetrieb.