Einbruchschutz mit P4A-Verglasung
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Für die Einbruchhemmung von Verglasungen gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Kriminalpolizei empfiehlt dabei Verglasungen ab der sogenannten Sicherheitsklasse P4A (Einbruchhemmung gegen körperliche Gewalt) – zusätzlich zum VSG muss bei P4A die Glasscheibe dreimal den Fall einer 4,11 kg schweren Kugel mit 10 cm Durchmesser aus neun Metern Höhe aushalten.